1. Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Lieferungen, Leistungen und Beratungen gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Untersuchungs- und Prüfbedingungen des Kunden, binden uns nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Durch die Annahme unserer AGB erkennt der Kunde, unter Verzicht auf seine eigenen Geschäftsbedingungen, unsere Bedingungen an. Alle Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt sowohl für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen einschließlich Änderungen des Untersuchungs- / Prüfauftrages.
2. Grundlagen und Vertraulichkeit
Die mit der Erbringung der Leistungen und Beratungen beauftragten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Werkstoffprüfung Kunze GmbH sind verpflichtet, bei Prüfungen und Untersuchungen, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Gesetze, Normen und sonstige damit in Zusammenhang stehende Vorschriften zu beachten und einzuhalten. Dazu gehören insbesondere die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 sowie die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17020 zur Qualitätssicherung und Unabhängigkeit des Prüflabors.
Sämtliche chemischen Analysen-, technologischen und sonstige Prüfdaten und alle weiteren vertraulichen Informationen, von denen der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsdurchführung Kenntnis erhält, werden von ihm vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der zu erbringenden Leistungen verwendet.
Die vertraulichen Daten und Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben. Vertraulichkeit beim Umgang mit Daten Dritter regelt zusätzlich das Qualitätsmanagementhandbuch der Werkstoffprüfung Kunze GmbH.
3. Angebote, Auftragsannahme
Die von uns erstellten Angebote und Bearbeitungszeiten sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch einen Auftrag zustande oder bei telefonischer Auftragserteilung durch einen Vermerk auf dem Auftrag. Dieser Vermerk kann auch nachträglich, nach Klärung des Untersuchungs- / Prüfungsumfanges, vom Auftragnehmer auf dem Auftrag vermerkt werden
4. Probenahmebedingungen
Probennahmen außerhalb der Regelzeiten und außerhalb der Prüfräume (Montag bis Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr, Freitag von 7:30 bis 15:00 Uhr) werden nach gesondertem Aufwand über die angegebenen Stundensätze abgerechnet.
Fehlbefunde, die aufgrund der vom Auftraggeber geforderten Probeentnahmestelle oder falschen Angaben verursacht wurden, sind von der Werkstoffprüfung Kunze GmbH nicht zu verantworten.
Die für die Durchführung des Untersuchungs- / Prüfauftrages notwendigen Informationen, Zeichnungsvorlagen, etc. müssen der Werkstoffprüfung Kunze GmbH rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
5. Preise
Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Sollten sich nach Auftragserteilung unsere Kosten erhöhen, so behalten wir uns einen Preisaufschlag in Höhe der Kostensteigerung vor, wenn die Lieferungen, Leistungen und Beratungen nach Ablauf von vier Monaten seit Auftragserteilung erbracht werden.
6. Zahlungsbedingungen
Unsere Forderungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt netto ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Werkstoffprüfung Kunze GmbH, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB, geltend zu machen.
Die Werkstoffprüfung Kunze GmbH ist berechtigt bei größeren Untersuchungsaufträgen, die über das allgemeine Untersuchungsmaß hinausgehen, Vorauszahlungen zu verlangen. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
Die Werkstoffprüfung Kunze GmbH ist berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlungen, weitere Leistungen abhängig zu machen.
7. Haftung
Wir haften für Schäden des Kunden nur, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden und die Schäden nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch nicht für Personenschäden
8. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die den unwirksamen Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis entspricht oder am nächsten kommt.
Bei Zweifel an den Auslegungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die deutsche Fassung gültig.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich Rückgewährungsansprüchen bei Rücktritt oder Aufhebung des Vertrages ist Hagen in NRW. Die Werkstoffprüfung Kunze GmbH ist auch berechtigt einen Auftraggeber an jedem anderen gesetzlichen Ort, bei gerichtlicher Auseinandersetzung, zu verklagen. Für die Durchführung der Untersuchungen und Prüfungen und der daraus resultierenden Ansprüche gilt deutsches Recht.